Die Praxis wird rein privatärztlich geführt, daher erfolgt für die erbrachten Leistungen eine Rechnungsstellung.

Die Honorarabrechnung medizinisch indizierter Leistungen erfolgt nach den erstattungsfähigen Sätzen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die  erhaltene Rechnung können Sie, wie Sie es als Privatpatient nach anderen Arztbesuchen auch gewohnt sind, bei Ihrer privaten Krankenversicherung zwecks Erstattung einreichen.

 

Neben Privatpatienten können auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung die privatärztliche Behandlung die Praxisleistungen in Anspruch nehmen (gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä / § 21 Abs. 8 EKV). Dies geschieht auf Selbstzahlerbasis und wird ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die dabei entstehenden Kosten können vorher anhand eines Kostenvoranschlags realistisch geschätzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in meiner Praxis in Blankenese nicht möglich ist.